UVV-Prüfung fällig? Jetzt Termin vereinbaren und die Prüfpflicht lückenlos erfüllen

Prüfung · Dokumentation · Instandsetzung

UVV

Wiederkehrende Prüfungen für Regalanlagen, Flurförderfahrzeuge, Leitern, Tore und weitere Betriebseinrichtungen – nachvollziehbar dokumentiert.

Prüfung einer betrieblichen Anlage

UVV-Prüfung für Lager, Werkstatt und Halle

Mitarbeiter von Von Versen an Hebebühnen und einem Teleskopstapler in einer HallePrüfer bringt nach der Regalprüfung eine Prüfplakette an einer Regalstütze an

Als Arbeitgeber müssen Sie Regale, Stapler, Leitern, Tore und andere Arbeitsmittel regelmäßig prüfen lassen – in der Regel einmal im Jahr. Von Versen übernimmt diese UVV-Prüfungen bei Ihnen vor Ort: von der Regalprüfung nach DIN EN 15635 über die jährliche Prüfung Ihrer Gabelstapler und Flurförderzeuge bis zu Leitern, Steigleitern, Verladebrücken, kraftbetätigten Toren und Gefahrstoffschränken.

Für jedes Prüfobjekt erhalten Sie einen Prüfbericht, der Schäden verständlich einstuft und klar benennt, was zu tun ist. Damit weisen Sie gegenüber Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht und Versicherung nach, dass Ihre Prüfpflicht erfüllt ist. Festgestellte Mängel setzen wir auf Wunsch selbst instand – mit eigenen Fachkräften, ohne dass Sie einen zweiten Betrieb beauftragen müssen.

Wir prüfen von Frankenthal aus in der Pfalz und im Rhein-Neckar-Raum, unter anderem in Ludwigshafen, Mannheim, Worms und Speyer. Mehrere Einrichtungen lassen sich an einem Termin zusammenfassen, damit Ihr Betrieb nur einmal unterbrochen wird.

Prüfumfang

Was wir prüfen

Wir übernehmen Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und kümmern uns im Schadensfall um die fachgerechte Instandsetzung – aus einer Hand.

Prüftermin anfragen
  • Regalanlagen

    Palettenregale, Fachboden- und Kragarmregale. Inspektion nach DIN EN 15635 und DGUV 208-061, festgestellte Schäden werden eingestuft und dokumentiert.

  • Flurförderfahrzeuge

    Gabelstapler, Hubwagen und weitere Flurförderzeuge – mit klarer Rückmeldung zu Mängeln.

  • Leitern, Tritte und Fahrgerüste

    Tragbare Leitern, Tritte und fahrbare Gerüste aus dem täglichen Betrieb.

  • Steigleitern und Steigeisengänge

    Ortsfeste Aufstiege an Gebäuden, Hallen und Anlagen.

  • Verladebrücken und Hebebühnen

    Überladebrücken an der Rampe sowie Hebebühnen in Lager und Werkstatt.

  • Kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster

    Rolltore, Sektionaltore, Schiebetore und automatische Türen.

  • Sicherheits- und Gefahrstoffschränke

    Schränke für die Lagerung brennbarer und gefährlicher Stoffe.

Ablauf

So läuft eine Prüfung ab

  1. Abstimmung

    Umfang und Termin

    Sie nennen Anlagenart, Standort und Umfang. Wir melden uns mit einem passenden Terminvorschlag.

  2. Vor Ort

    Prüfung der Anlagen

    Wir prüfen die Anlagen bei Ihnen im Betrieb und sprechen Auffälligkeiten direkt an.

  3. Dokumentation

    Befund und Einstufung

    Sie erhalten eine verständliche Dokumentation mit Einstufung der Schäden und empfohlenen Maßnahmen.

  4. Instandsetzung

    Mängel beheben

    Im Schadensfall übernehmen wir die fachgerechte Instandsetzung – aus einer Hand.

Prüfpflicht

Häufige Fragen

Was geprüft werden muss, wie oft, und was passiert, wenn es niemand tut.

Was muss ich prüfen lassen?

Alles, was Ihre Beschäftigten bei der Arbeit benutzen und was bei einem Schaden Menschen gefährden kann – der Gesetzgeber nennt das Arbeitsmittel. In Lager und Werkstatt sind das typischerweise Regalanlagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, Leitern, Tritte und Fahrgerüste, Steigleitern, Verladebrücken, Hebebühnen, kraftbetätigte Tore und Sicherheitsschränke.

Die Pflicht hängt nicht an der Betriebsgröße und gilt auch für gebraucht gekaufte Anlagen. Was bei Ihnen im Einzelnen dazugehört, steht in Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Fehlt dort etwas, gehen wir den Bestand vor Ort mit Ihnen durch.

Wie oft muss geprüft werden?

Für die meisten Einrichtungen gilt: mindestens einmal im Jahr. Die Fristen im Überblick:

PrüfobjektFristGrundlage
Regalanlagenmindestens alle 12 Monate, dazu regelmäßige Sichtkontrollen im laufenden BetriebDIN EN 15635, DGUV Information 208-061
Flurförderzeugemindestens einmal jährlichDGUV Vorschrift 68
Kraftbetätigte Türen und Torevor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlichASR A1.7
Verladebrückenmindestens einmal jährlichDGUV Regel 108-006
Hebebühnenmindestens einmal jährlichDGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10
Leitern, Tritte und Fahrgerüsteregelmäßig, abhängig von Nutzung und Beanspruchung – in der Praxis meist jährlichBetrSichV, DGUV Information 208-016
Steigleiternnach Gefährdungsbeurteilung – in der Praxis meist jährlichBetrSichV, DGUV Information 208-032
Sicherheits- und Gefahrstoffschränkenach Herstellerangabe, in der Regel jährlichDIN EN 14470-1

Nach einem Anfahrschaden, einem Umbau oder bei besonders starker Beanspruchung kann eine frühere Prüfung nötig sein.

Wer darf prüfen?

Eine „zur Prüfung befähigte Person“: jemand mit passender Berufsausbildung, Berufserfahrung und aktueller Prüfpraxis für genau diese Art von Einrichtung. Das kann ein eigener Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation sein oder ein externer Prüfer.

Von Versen hat die Befähigung und Zulassung, alle auf dieser Seite genannten Einrichtungen fachgerecht zu prüfen – von der Regalanlage bis zum Gefahrstoffschrank.

Die laufende Sichtkontrolle Ihrer Regale übernimmt ein unterwiesener Mitarbeiter aus dem eigenen Betrieb. Sie ersetzt die jährliche Prüfung nicht.

Wer kontrolliert das – und wann wird es wichtig?

Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft können die Prüfnachweise jederzeit verlangen, auch unangekündigt. Im Alltag fragen außerdem Versicherer sowie Kunden bei Audits und Zertifizierungen danach.

Wirklich entscheidend werden die Nachweise, wenn jemand zu Schaden kommt. Dann wollen Berufsgenossenschaft, Versicherung und gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft sehen, dass geprüft wurde. Verantwortlich ist der Arbeitgeber, also die Geschäftsführung persönlich. Fehlen die Prüfungen, drohen Bußgelder, Regressforderungen und Probleme mit dem Versicherungsschutz.

Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?

Jeder Mangel steht mit Ort, Foto und Einstufung im Prüfbericht. Bei Regalen gilt das Ampelsystem aus drei Stufen: Grün bleibt in Betrieb und wird beobachtet, Orange muss innerhalb von vier Wochen instand gesetzt werden, Rot wird sofort entladen und gesperrt.

Für alle anderen Einrichtungen gilt sinngemäß dasselbe: Besteht eine Gefahr, bleibt das Gerät außer Betrieb, bis es instand gesetzt ist. Beschädigte Regalteile werden ersetzt, nicht gerichtet oder geschweißt. Die Instandsetzung übernehmen wir auf Wunsch selbst und dokumentieren sie im Anschluss.

Auf welchen Vorschriften und Normen beruht die Prüfpflicht?

Die Pflicht selbst steht in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, § 14) auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes. Wer prüfen darf, regelt die TRBS 1203, wie geprüft wird die TRBS 1201.

Dazu kommen die Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaften (DGUV) für einzelne Einrichtungen sowie Normen wie die DIN EN 15635 für Regalanlagen. Welche Regel für welches Prüfobjekt gilt, steht in der Tabelle oben und in jedem unserer Prüfberichte.

Welchen Nachweis bekomme ich und wie lange muss ich ihn aufbewahren?

Zu jedem Prüfobjekt erhalten Sie einen Prüfbericht mit Datum, Umfang, Ergebnis, festgestellten Mängeln und dem Namen des Prüfers. Wo es üblich ist, kommt eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin an das Gerät.

Aufbewahren müssen Sie den Bericht mindestens bis zur nächsten Prüfung. Wir empfehlen, die Berichte dauerhaft abzulegen: So lässt sich später lückenlos belegen, dass durchgehend geprüft wurde.

Einblicke in die Prüfung einer Regalanlage – Projektansicht 5

Aus der Praxis

Einblicke in die Prüfung einer Regalanlage

Regalprüfung

Projektaufnahmen aus der Prüfung einer Regalanlage.

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Wann steht Ihre nächste Prüfung an?

Nennen Sie uns Anlagenart, Standort und Umfang. Wir melden uns mit einem passenden Terminvorschlag.